Werkstattrat
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten in den vier Werkstätten (WfbM) des Werkstattverbundes „Steinhöringer Werkstätten“.
Er besteht aus 7 stimmberechtigten Beschäftigten und einer Vertrauensperson und ist für eine Amtszeit von 4 Jahren von allen Beschäftigten der Werkstätten des Einrichtungsverbundes gewählt.Bei den monatlichen Treffen werden aktuelle und längerfristig vorbereitete Themen besprochen.
Die Aufgaben
- Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
- Gestaltung der Beschäftigungs- und Urlaubszeiten, sowie der begleitenden Maßnahmen
- Fort- und Weiterbildung
- Verpflegung in der WfbM
- Gestaltung der Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume
- Gesundheits- und Unfallschutz
- Ansprechpartner und Vertreter der Wünsche und Probleme der Beschäftigten
Die Ziele
- Einmal im Jahr in jeder WfbM eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen
- Zusammenarbeit mit
- Gesetzlichen Betreuern
- Betriebsleitung
- Mitarbeiter:innen-Vertretung (MAV) - Informationsaustausch mit
Werkstatträten anderer Einrichtungen.